Das Elsass

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg wurde das Elsass mit einem Teil Lothringens 1871 als Reichsland Elsass-Lothringen an das Deutsche Reich angegliedert.

Durch den Versailler Vertrag (1919), mit dem der Erste Weltkrieg völkerrechtlich beendet wurde, fiel das Elsass mit Lothringen ohne vorherige Volksabstimmung an Frankreich.

In den Locarnoverträgen (1925) bestätigte das Deutsche Reich seinen Verzicht. In Opposition zum französischen Verwaltungszentralismus bildete sich eine starke autonomistische Bewegung, die jedoch seit 1926 von der französischen Regierung bekämpft wurde. Im Zweiten Weltkrieg als besetztes Gebiet (1940 - 45) nominell französisch, wurde das Elsass faktisch in die deutsche Zivilverwaltung einbezogen. Seit 1945 ist das Elsass voll in das französische Staatsgebiet integriert.

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