Das Elsass
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg wurde das Elsass mit
einem Teil Lothringens 1871 als Reichsland Elsass-Lothringen an das Deutsche
Reich angegliedert.
Durch den Versailler Vertrag (1919), mit dem der Erste
Weltkrieg völkerrechtlich beendet wurde, fiel das Elsass mit Lothringen ohne
vorherige Volksabstimmung an Frankreich.
In den Locarnoverträgen (1925) bestätigte das Deutsche
Reich seinen Verzicht. In Opposition zum französischen Verwaltungszentralismus
bildete sich eine starke autonomistische Bewegung, die jedoch seit 1926 von der
französischen Regierung bekämpft wurde. Im Zweiten Weltkrieg als besetztes
Gebiet (1940 - 45) nominell französisch, wurde das Elsass faktisch in die
deutsche Zivilverwaltung einbezogen. Seit 1945 ist das Elsass voll in das
französische Staatsgebiet integriert.
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